Schweizer digitale Autobahnvignette 2025
Holen Sie Sich Ihre Schweizer Vignette Jetzt! Planen Sie eine Reise durch die malerischen Landschaften der Schweiz? Ob Sie nun ein erfahrener Reisender sind oder das Land zum ersten Mal besuchen, für die Navigation auf den Schweizer Straßen ist eine gültige Vignette erforderlich. Diese offizielle Vignette ermöglicht den Zugang zu allen Nationalstraßen und macht Ihre Reise durch die Schweiz problemlos. Jetzt Kaufen
Allgemeine Fragen zur Schweizer E-Vignette
Ich habe mein E-Vignetten-Zertifikat verlegt. Wo kann ich ein Duplikat herunterladen?

Sie können jederzeit ein E-Vignetten-Zertifikat erhalten, indem Sie sich an unsere https://evignetteswitzerland.ch/de/kontakt Seite wenden. Bitte geben Sie die E-Mail-Adresse an, die Sie beim Kauf verwendet haben, Ihre Bestellnummer, falls Sie sich daran erinnern, und den Zeitpunkt des Kaufs.

Sollte ich eine ausgedruckte Kopie der E-Vignette in meinem Auto mitführen?

Zu jeder gekauften E-Vignette erhalten Sie ein PDF-Zertifikat, das ihre Registrierung bestätigt. Es ist nicht notwendig, dieses Dokument auszudrucken oder beim Fahren mitzuführen.

Ist es möglich, die E-Vignette rückwirkend zu erwerben, wenn ich bereits ohne gültige E-Vignette auf mautpflichtigen Straßen gefahren bin?

Nein, Sie müssen die E-Vignette immer im Voraus kaufen, bevor Sie Ihre Reise antreten. Wenn Sie vergessen haben, eine Vignette zu kaufen, können Sie sie nicht nachträglich erwerben.

Wann sollte ich eine е-Vignette kaufen?

Sie müssen die E-Vignette erwerben, bevor Sie Autobahnen und Straßen benutzen, für die sie erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass die E-Vignette nicht an jedem Grenzübergang oder jeder Straßenkreuzung erworben werden kann. Es wird daher empfohlen, Ihre Vignette direkt auf E-Vignette Switzerland zu registrieren, bevor Sie Ihre Reise antreten.

Ist es notwendig, eine Papiervignette an meiner Windschutzscheibe anzubringen?

Nein, die E-Vignette ist vollständig digital. Es ist nicht mehr nötig, einen Aufkleber an die Windschutzscheibe zu kleben.

Fragen zum Bestellvorgang der Schweizer E-Vignette
Anfragen zum Bestellverfahren

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Bestellung und der Zahlung für Ihre e-Vignette erfolgt die Ausstellung in der Regel innerhalb von 10 Minuten. In seltenen Fällen kann die Registrierung jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sollten mautpflichtige Autobahnen und Hauptstraßen nicht befahren werden. Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald Ihre Vignette ausgegeben wurde. Erst nach Erhalt dieser Benachrichtigung dürfen Sie die mautpflichtigen Autobahnen und Straßen benutzen.

Wird mir die E-Vignette per Post zugesendet?

Nein, es handelt sich um eine digitale Vignette. Sie erhalten ein Zertifikat für Ihre Vignette per E-Mail als PDF-Dokument. Es wird keine physische Vignette per Post verschickt.

Welche Zahlungsarten kann ich wählen?

Кönnen Sie mit allen gängigen Online-Zahlungsarten bezahlen, inklusive PayPal, Karte und Online-Banking. Die Auswahl der von Ihnen gewünschten Zahlungsart erfolgt im Bestellprozess.

Gibt es verschiedene Gültigkeitszeiträume, die zur Auswahl stehen?

Es gibt keine Wahl bezüglich der Gültigkeitsdauer der Vignette. Sie können nur eine Jahresvignette für die Schweiz erwerben, die 14 Monate gültig ist, vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des folgenden Jahres.

Was kann ich tun, wenn ich keine Bestellbestätigung per E-Mail erhalten habe?

Überprüfen Sie zunächst, ob unsere E-Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Wenn Sie Ihre Bestellbestätigung nicht innerhalb von anderthalb Stunden finden, kontaktieren Sie uns bitte auf der Seite https://evignetteswitzerland.ch/de/kontakt.

Sind meine Daten bei Ihnen sicher?

Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für E-Vignette Switzerland. Wir ergreifen zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.

Fragen zum Zahlungs- und Rechnungsprozess der Schweizer E-Vignette
Warum wurde trotz Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer meines Unternehmens Mehrwertsteuer erhoben (Reverse Charge)?

Nach den geltenden Vorschriften kommen E-Vignetten nicht für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Frage und müssen in dem Land besteuert werden, in dem die Vignette gültig ist. Daher können wir keine Reverse-Charge-Rechnung ausstellen.

Ich habe trotz des Kaufs einer Vignette eine Mautgebühr erhalten.

Bitte sehen Sie sich zunächst die Bescheinigung an, die wir für die E-Vignette ausgestellt haben. Sie enthält Angaben wie die Gültigkeitsdauer, das eingetragene Kennzeichen und die Fahrzeugklasse. Vergewissern Sie sich, dass in Ihrer Bestellung keine Tippfehler enthalten sind, und überprüfen Sie, ob alle Angaben auf dem Zertifikat korrekt sind. Wenden Sie sich anschließend an die für die Erteilung der Mautbescheinigung zuständige Stelle. E-Vignette Switzerland stellt keine Bußgeldbescheide aus und hat keine Kontrolle über diese. Sie müssen sich direkt an den Aussteller des Bußgeldbescheids wenden. E-Vignette Switzerland hat keinen Einfluss auf Entscheidungen in Bezug auf Mautstrafen.